20.09.2011, 23:57
Der TCS Artikel ist leider nicht ganz vollständig.
Hier der Link zum vollständigen Text.
Ziffer 5 lit.
c: Gewährleistung, unentgeltlicher Kundendienst, Rückrufaktionen
Die Bekanntmachung bezweckt der Abschottung des schweizerischen Marktes für den Kraft-fahrzeughandel entgegenzuwirken. Ungeachtet des Ortes des Kaufs eines Kraftfahrzeugs im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben die zugelassenen Werkstätten die Verpflichtung, alle Kraftfahrzeuge der betreffenden Marke zu reparieren, die Garantien zu gewähren, die kostenlose Wartung und sämtliche Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen durchzuführen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kraftfahrzeug bei einem zugelassenen Händler, durch einen bevollmächtigten Vermittler oder bei einem unabhängigen Wiederver-käufer gekauft wurde.
Gruss
Beat
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Ziffer 5 lit.
c: Gewährleistung, unentgeltlicher Kundendienst, Rückrufaktionen
Die Bekanntmachung bezweckt der Abschottung des schweizerischen Marktes für den Kraft-fahrzeughandel entgegenzuwirken. Ungeachtet des Ortes des Kaufs eines Kraftfahrzeugs im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben die zugelassenen Werkstätten die Verpflichtung, alle Kraftfahrzeuge der betreffenden Marke zu reparieren, die Garantien zu gewähren, die kostenlose Wartung und sämtliche Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen durchzuführen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kraftfahrzeug bei einem zugelassenen Händler, durch einen bevollmächtigten Vermittler oder bei einem unabhängigen Wiederver-käufer gekauft wurde.
Gruss
Beat
Gruss aus der Schweiz
Beat
Beat