03.10.2011, 17:10
Karl-Heinz: nettes Video, aber beim nächsten Kal vorher die Fliegen entfernen!
Während der sogenannten Touristenfahrten gilt die NS als ganz normale Landstraße und somit zahlt die Vollkasko. Allerdings könnte eine Selbstbeteiligung zum Tragen kommen wenn man z.b. rechts überholt hat.
Während der sogenannten Touristenfahrten gilt die NS als ganz normale Landstraße und somit zahlt die Vollkasko. Allerdings könnte eine Selbstbeteiligung zum Tragen kommen wenn man z.b. rechts überholt hat.