25.07.2012, 13:39
Zitat:Original von Corvalex
Sowohl SWA als auch die aut.Scheinwerferverstellung sind in D bei Xenon Pflicht, es gibt aber bei Sportwagen für beides Ausnahmeregelungen, weil davon auszugehen ist , dass die härtere Federung den Gegenverkehr nicht blendend in Gefahr bringt. Hängt sehr stark vom Prüfer ab, aktuelle Handhabungen sind mir nicht bekannt. (Beim 911er ist´s einfacher zu bekommen, weil der vorne beladen wird).
Ein Sachverständiger kann kein Fahrzeug ohne SWA abnehmen. Diese ist zwingend. Ausnahmen davon kann nur die Straßenverkehrsbehörde bzw. deren übergeordnete Behörde (Landesverwaltungsämter) machen.
Anders bei der automatischen Leuchtweitenregulierung. Hier ist die StVZO europakonform auszulegen. Gemäß der entsprechenden Richtlinie ist eine aLWR nämlich nicht in allen Fällen zwingend.