27.07.2012, 20:15
Ich halte es durchaus für möglich, dass GM versucht das Problem auszusitzen.
Aber man muss das ja nicht unbedingt zulassen.
Als Betroffener und wenn man das Problem unzweifelhaft (z.B. durch Video, Zeugen etc.) nachweisen kann könnte man dem Verkäufer während der Garantiezeit eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (z. B. 2 Wochen) geben.
Ist dann das Problem immer noch nicht gelöst so kann man noch einmal eine Nachfrist setzen und die Rückabwicklung des Kaufvertrages ankündigen.
Vielleicht würde sich dann etwas bewegen.
Aber man muss das ja nicht unbedingt zulassen.
Als Betroffener und wenn man das Problem unzweifelhaft (z.B. durch Video, Zeugen etc.) nachweisen kann könnte man dem Verkäufer während der Garantiezeit eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (z. B. 2 Wochen) geben.
Ist dann das Problem immer noch nicht gelöst so kann man noch einmal eine Nachfrist setzen und die Rückabwicklung des Kaufvertrages ankündigen.
Vielleicht würde sich dann etwas bewegen.