02.03.2004, 16:11
@ Ecki
Prima..... das soll also heissen man braucht nicht zahlen.... es gibt ja keine rechtliche Handhabe ? Wie nennt man denn z.B. dieses.... ich fahre nach Belgien, rase durch die Gegend, werde geblitzt, das Ticket wird mir nach Deutschland nachgeschickt, ich zahle nicht und da es ja keine rechtliche Handhabe ist schere ich mich einen Dreck ums solche Schreiben... und ausserdem habe ich diesen Hinweis ja im Corvetteforum bekommen, dann muss es ja stimmen
Tja, die Sache hat aber einen kleinen Haken, was ist denn mit der "nicht vorhandenen Handhabe" wenn ich mich nochmals in Belgien blicken lasse ? Dann bin ich nämlich im Ar.... um es noch nett auszudrücken. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, besonders im Umgang mit Verkehrssünden. Wenn ich also nicht zahle weil es ja keine Handhabe gibt, dann fahre ich doch glatt wieder nach Belgien in den Urlaub, komme rein zufällig in eine Verkehrskontrolle und... BINGO, entweder sofort an Ort und Stelle die Strafe zahlen, in cash, oder Wagen wird abgeschleppt, ich werde verhaftet bis ich ausgelöst werde..... die Kosten dafür sind immens hoch aber...... stimmt, da sehe ich wirklich absolut keinerlei Handhabe den Betrag einzufordern. Man sollte doch mal ganz gut überlegen ob man solch einen Ratschlag hier abgeben sollte, der 1.) gegen das geltende belgische Gesetz verstösst und 2.) erhebliche Probleme für den Verursacher zur Folge haben kann.... aber es gibt ja keine rechtliche Handhabe...... die belgische Seite sieht das aber ganz anders....
Ich würde auch weiterhin auf schwachsinnige Empfehlungen aus Deutschland hören, da weiss ja eh keiner wo's lang geht, aber was das Ausland betrifft weiss man natürlich alles.
@ Tripower
eben das stimmt nicht so ganz, jedenfalls nicht was Belgien betrifft.... über andere europäische Länder kann ich nichts sagen bzw posten. Ich selbst habe meine "Knöllchen" nach Deutschland nachgeschiickt bekommen und mir auch gedacht, pöh, pustekuchen, zahl ich nicht..... ha ha, das Ticket für falsches Parken am Bahnhof Ostende (20 €) wurde von einem Inkassobüro aus Deutschland eingezogen. Einspruch half irgenwie gar nix bei dem Herren, ausser das die Kosten stiegen für deren Arbeit... inzwischen 65 € von deutscher Seite und 40 € von belgischer.... incl Einschaltung der Staatsanwaltschaft Belgien. Kosten dann insgesamt 280 €..... bedauere, die habe ich dann lieber bezahlt. Was bringt es wenn man angeblich keine Handhabe hat die Kosten aber steigen das einem schwindelig wird.... und zzgl dann in Belgien vorbestraft zu sein. Ich werde das Schreiben mal raussuchen, scannen und dann hier einsetzen. Ich kann nur nur sagen, Leute vertut euch nicht..... eine nicht vorhandene Handhabe.... daran glaube ich nicht !
Gruss
Werner
Und ausserdem denke ich das dieses Thema doch irgendwie nichts mehr mit dem BCC Thread zu tun hat... mag aber sein das ich mich auch darim schon irre
Gruss Werner
Prima..... das soll also heissen man braucht nicht zahlen.... es gibt ja keine rechtliche Handhabe ? Wie nennt man denn z.B. dieses.... ich fahre nach Belgien, rase durch die Gegend, werde geblitzt, das Ticket wird mir nach Deutschland nachgeschickt, ich zahle nicht und da es ja keine rechtliche Handhabe ist schere ich mich einen Dreck ums solche Schreiben... und ausserdem habe ich diesen Hinweis ja im Corvetteforum bekommen, dann muss es ja stimmen
Tja, die Sache hat aber einen kleinen Haken, was ist denn mit der "nicht vorhandenen Handhabe" wenn ich mich nochmals in Belgien blicken lasse ? Dann bin ich nämlich im Ar.... um es noch nett auszudrücken. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, besonders im Umgang mit Verkehrssünden. Wenn ich also nicht zahle weil es ja keine Handhabe gibt, dann fahre ich doch glatt wieder nach Belgien in den Urlaub, komme rein zufällig in eine Verkehrskontrolle und... BINGO, entweder sofort an Ort und Stelle die Strafe zahlen, in cash, oder Wagen wird abgeschleppt, ich werde verhaftet bis ich ausgelöst werde..... die Kosten dafür sind immens hoch aber...... stimmt, da sehe ich wirklich absolut keinerlei Handhabe den Betrag einzufordern. Man sollte doch mal ganz gut überlegen ob man solch einen Ratschlag hier abgeben sollte, der 1.) gegen das geltende belgische Gesetz verstösst und 2.) erhebliche Probleme für den Verursacher zur Folge haben kann.... aber es gibt ja keine rechtliche Handhabe...... die belgische Seite sieht das aber ganz anders....
Ich würde auch weiterhin auf schwachsinnige Empfehlungen aus Deutschland hören, da weiss ja eh keiner wo's lang geht, aber was das Ausland betrifft weiss man natürlich alles.
@ Tripower
eben das stimmt nicht so ganz, jedenfalls nicht was Belgien betrifft.... über andere europäische Länder kann ich nichts sagen bzw posten. Ich selbst habe meine "Knöllchen" nach Deutschland nachgeschiickt bekommen und mir auch gedacht, pöh, pustekuchen, zahl ich nicht..... ha ha, das Ticket für falsches Parken am Bahnhof Ostende (20 €) wurde von einem Inkassobüro aus Deutschland eingezogen. Einspruch half irgenwie gar nix bei dem Herren, ausser das die Kosten stiegen für deren Arbeit... inzwischen 65 € von deutscher Seite und 40 € von belgischer.... incl Einschaltung der Staatsanwaltschaft Belgien. Kosten dann insgesamt 280 €..... bedauere, die habe ich dann lieber bezahlt. Was bringt es wenn man angeblich keine Handhabe hat die Kosten aber steigen das einem schwindelig wird.... und zzgl dann in Belgien vorbestraft zu sein. Ich werde das Schreiben mal raussuchen, scannen und dann hier einsetzen. Ich kann nur nur sagen, Leute vertut euch nicht..... eine nicht vorhandene Handhabe.... daran glaube ich nicht !
Gruss
Werner
Und ausserdem denke ich das dieses Thema doch irgendwie nichts mehr mit dem BCC Thread zu tun hat... mag aber sein das ich mich auch darim schon irre
Gruss Werner