05.03.2004, 18:03
So wie Jochen das beschrieben hat, wurde das bei einem meiner Autos auch mal gemacht. Die Polizei hat mich dazu verdonnert. Mit 50 km/h 10 Meter an der Messstelle vorbeifahren und dann Vollgas geben (war ein Automatikfahrzeug).
Das sich ergebende "Lärm-Dreieck" wird dann im Computer berechnet. Frag mich nicht wie.
Hier mal was aus anderer Quelle, auch wenn es dort um ein Motorrad geht.
Das was die polizisten machen können, ist das sogenannte Standgeräusch ermitteln.
Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zum Auspuff aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U//min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U//min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Achte also darauf daß die die 5000 U/min auch einhalten. Mindestens 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden!! Tun die das nicht, dann halt blos den Mund. Gegen diese Messung kannst du später sehr gut Einspruch erheben.
Bei meiner RD500 muß also bei höchstens 5000 U/min gemessen werden. (Nenndrehzahl 9500 U/min). Ich habe 96 dB Standgeräusch und erfülle diese Norm nur dann, wenn auch wirklich so gemessen wird. Denn wenn bei 7000 U/min die Auslaßschieber aufgehen dann brüllt der Motor richtig los. Ich habe mal aus Interesse auf einem Dynojet Leistungsprüfstand das Geräusch unter Nennlast gemessen. Das waren satte 112 dB bei 11000 U/min. Aber trotzdem ist bei meinem Motorrad alles Original und der TÜV hat bisher auch noch nichts bemängelt.
Vielleicht hilft dieser Beitrag ja einigen Leidgenossen.
Hier wird augenscheinlich die Standgeräuschmessung beschrieben. Diese wird es damit auch wohl geben.
Wie auch immer, eine Geräuschmessung bei der Borla kommt wohl einem Einzelgutachten nahe. Möchte gar nicht ahnen, was das kostet.
Grüße
Das sich ergebende "Lärm-Dreieck" wird dann im Computer berechnet. Frag mich nicht wie.
Hier mal was aus anderer Quelle, auch wenn es dort um ein Motorrad geht.
Das was die polizisten machen können, ist das sogenannte Standgeräusch ermitteln.
Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zum Auspuff aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U//min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U//min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Achte also darauf daß die die 5000 U/min auch einhalten. Mindestens 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden!! Tun die das nicht, dann halt blos den Mund. Gegen diese Messung kannst du später sehr gut Einspruch erheben.
Bei meiner RD500 muß also bei höchstens 5000 U/min gemessen werden. (Nenndrehzahl 9500 U/min). Ich habe 96 dB Standgeräusch und erfülle diese Norm nur dann, wenn auch wirklich so gemessen wird. Denn wenn bei 7000 U/min die Auslaßschieber aufgehen dann brüllt der Motor richtig los. Ich habe mal aus Interesse auf einem Dynojet Leistungsprüfstand das Geräusch unter Nennlast gemessen. Das waren satte 112 dB bei 11000 U/min. Aber trotzdem ist bei meinem Motorrad alles Original und der TÜV hat bisher auch noch nichts bemängelt.
Vielleicht hilft dieser Beitrag ja einigen Leidgenossen.
Hier wird augenscheinlich die Standgeräuschmessung beschrieben. Diese wird es damit auch wohl geben.
Wie auch immer, eine Geräuschmessung bei der Borla kommt wohl einem Einzelgutachten nahe. Möchte gar nicht ahnen, was das kostet.
Grüße