09.09.2012, 14:59
Hat mich 2010 beim Motorrad und 2011 beim Nissan erwischt.
der TÜV stellt sich stur.
In seinen vom Verkehrsministerum festgelegte Beschtimmumgen heist es Wörtlich:
Mit geeigneten und zugelassen Reifen.
Der Tüv legt das so aus, das Du vom Reifenhersteller grundsätzlich eine Reifenfreigebe für das Fahrzeug vorlegen musst.
Leider
Grüße
Frank.
der TÜV stellt sich stur.
In seinen vom Verkehrsministerum festgelegte Beschtimmumgen heist es Wörtlich:
Mit geeigneten und zugelassen Reifen.
Der Tüv legt das so aus, das Du vom Reifenhersteller grundsätzlich eine Reifenfreigebe für das Fahrzeug vorlegen musst.
Leider
Grüße
Frank.