12.03.2004, 14:23
Zitat:Und mein Anwalt meinte das ich mal einen Kostenvoranschlag machen lassen soll damit er was in denn Händen hatKlar, daran kann er den Streitwert erkennen. Danach richten sich auch seine Gebühren. Warte dann mal auf die á cto Rechnung.
Als ob der Wert der Reparatur (bzw. der Streitwert) irgend etwas mit der Aussicht auf Erfolg haben soll
Den Kaufvertrag bzw. Deine eventuellen Garantie-/Gewährleistungsansprüche könnte er auch so prüfen.
Viel Erfolg.