06.10.2012, 16:52
Kommt eigentlich immer auf den TÜV-Prüfer an, was der letztlich fordert. So hat z.B. meiner die Schalen-
sitze bei meiner C5 nur desshalb eingetragen, weil sie auf den Original-Konsolen montiert sind. Die Sitze
müssten elektr. kippbar sein, weil die Lehne nicht klappbar sei, und das kann nur die originale Konsole,
so argumentierte der Prüfer. Davon kann man nun halten was man will, mir wars recht, ich hab also die
originalen Konsolen drin. Der nächste Prüfer sieht das wieder ganz anders, vorher fragen wär also nicht
schlecht,
Gruss RainerR
sitze bei meiner C5 nur desshalb eingetragen, weil sie auf den Original-Konsolen montiert sind. Die Sitze
müssten elektr. kippbar sein, weil die Lehne nicht klappbar sei, und das kann nur die originale Konsole,
so argumentierte der Prüfer. Davon kann man nun halten was man will, mir wars recht, ich hab also die
originalen Konsolen drin. Der nächste Prüfer sieht das wieder ganz anders, vorher fragen wär also nicht
schlecht,
Gruss RainerR
RaRo