11.10.2012, 09:38
Nochmals. Die Leitung der Zulassungsstelle in Essen hat mir damals gesagt, er müsse die Beantragung der Sondergenehmigung anbieten, wenn gutachterlich in den Zulassungspapieren die unabdingbare Notwendigkeit eines größenbeschränkten Kennzeichens festgestellt und eingetragen wurde. Ob das Landes- oder Bundesrecht ist, kann ich nicht sagen. Bei mir wurden es damit KKR-Kennzeichen.
Schicke Dir nachher die PN, Alex. Bin im Moment nicht vor Ort. Oder mail mir ne Fax-Nummer, dann gehts schneller.
Schicke Dir nachher die PN, Alex. Bin im Moment nicht vor Ort. Oder mail mir ne Fax-Nummer, dann gehts schneller.
Viele Grüße
Martin
Martin
![[Bild: 29042053wn.jpg]](https://up.picr.de/29042053wn.jpg)