11.10.2012, 16:22
Das, was der TÜV-Willi gesagt hat, gilt für neuere Fahrzeuge!
Die haben entweder eine EU-Betriebserlaubnis, bei der Bestandteil der Platz für ein 52er Kennzeichen ist, oder aber der Halter muss die genannten Umbaumaßnahmen vornehmen.
Bei Oldtimern mit H-Kennzeichen sind diese Umbaumaßnahmen gerade wegen der speziellen H-Vorschriften nicht zulässig, da sie das äußere originale Erscheinungsbild verändern; deswegen (wie in Oelis erstem Link auch aufgeführt) sind kleine Kennzeichen bei Oldtimern nach wie vor möglich, wenn wegen technischer Gegebenheiten kein Platz für Kuchenbleche ist.
Es geht dann nur auf diesem Weg: Groß geht nicht wegen technischer Gegebenheiten (natürlich mit einer stichhaltigen Argumentation - siehe mein Posting von oben), Umbaumaßnahmen gehen nicht wegen H-Zulassung, also bleibt nur ein kleines Kennzeichen!
Gruß
JR
Die haben entweder eine EU-Betriebserlaubnis, bei der Bestandteil der Platz für ein 52er Kennzeichen ist, oder aber der Halter muss die genannten Umbaumaßnahmen vornehmen.
Bei Oldtimern mit H-Kennzeichen sind diese Umbaumaßnahmen gerade wegen der speziellen H-Vorschriften nicht zulässig, da sie das äußere originale Erscheinungsbild verändern; deswegen (wie in Oelis erstem Link auch aufgeführt) sind kleine Kennzeichen bei Oldtimern nach wie vor möglich, wenn wegen technischer Gegebenheiten kein Platz für Kuchenbleche ist.
Es geht dann nur auf diesem Weg: Groß geht nicht wegen technischer Gegebenheiten (natürlich mit einer stichhaltigen Argumentation - siehe mein Posting von oben), Umbaumaßnahmen gehen nicht wegen H-Zulassung, also bleibt nur ein kleines Kennzeichen!
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!