13.10.2012, 10:12
Hallo Alex66,
ich habe nochmal meine Gutachten nach $21 und $23 durchgesehen. Dort sind keine Kennzeichengrößen eingetragen. Das war auf der Zulassungsstelle auch nicht gefordert. Die Ausnahmegenehmigung für die kleinen Kennzeichen hat mir die Dame auf der Zulassungsstelle erteilt. Ich musste lediglich beim Regierungspräsidium ein Ausnahmegenehmigung für die zusätzlichen Rückstrahler und die originalen hinteren Seitenmarkierungen beantragen. Die hatte ich innerhalb von 2 Tagen nach vorheriger telefonischer Anfrage und formlosem Schreiben per Mail erhalten. Die Begutachtung wegen der Kennzeichengröße hat die Sachbearbeiterin auf der Zulassungsstelle vorgenommen.
Aber wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, wird das überall anders gehandhabt. In dem Link zu www.segeberg.de wird auch die Arbeitsanweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes
Schleswig-Holstein für die Mitarbeiter der Zulassungsstellen erwähnt. Das ist eine sauber Lösung für alle Seiten. Dies gilt natürlich auch nur in Schleswig-Holstein und das ist das Problem. Oftmals fehlen den Mitarbeitern auf den Ämtern solch klare Regelungen und bevor sie sich Ärger einhandeln, wird Dienst nach Vorschrift gemacht. Und einen Rechtsanspruch hat man in diesen Fällen meist nicht, deshalb heißen die Dinger ja auch Ausnahmegenehmigungen.
Bleib dran. Also Fakten sammeln, damit man sachlich argumentieren kann und ganz wichtig Ruhe bewahren!
ich habe nochmal meine Gutachten nach $21 und $23 durchgesehen. Dort sind keine Kennzeichengrößen eingetragen. Das war auf der Zulassungsstelle auch nicht gefordert. Die Ausnahmegenehmigung für die kleinen Kennzeichen hat mir die Dame auf der Zulassungsstelle erteilt. Ich musste lediglich beim Regierungspräsidium ein Ausnahmegenehmigung für die zusätzlichen Rückstrahler und die originalen hinteren Seitenmarkierungen beantragen. Die hatte ich innerhalb von 2 Tagen nach vorheriger telefonischer Anfrage und formlosem Schreiben per Mail erhalten. Die Begutachtung wegen der Kennzeichengröße hat die Sachbearbeiterin auf der Zulassungsstelle vorgenommen.
Aber wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, wird das überall anders gehandhabt. In dem Link zu www.segeberg.de wird auch die Arbeitsanweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes
Schleswig-Holstein für die Mitarbeiter der Zulassungsstellen erwähnt. Das ist eine sauber Lösung für alle Seiten. Dies gilt natürlich auch nur in Schleswig-Holstein und das ist das Problem. Oftmals fehlen den Mitarbeitern auf den Ämtern solch klare Regelungen und bevor sie sich Ärger einhandeln, wird Dienst nach Vorschrift gemacht. Und einen Rechtsanspruch hat man in diesen Fällen meist nicht, deshalb heißen die Dinger ja auch Ausnahmegenehmigungen.
Bleib dran. Also Fakten sammeln, damit man sachlich argumentieren kann und ganz wichtig Ruhe bewahren!