15.04.2004, 12:52
Zitat:Original von Wesch
Dadurch, dass die Papiere des Wagens anbei lagen, kann man den Käufer nicht mehr verklagen, er hat also in gutem Glauben diesen Wagen dann rechtsmässig erworben.
Das war schon immer so:
Derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält ist der Eigentümer - nicht der, der das Auto vor der Tür stehen hat.
Daher sollte man auch immer gut auf den Fahrzeugbrief aufpassen und ihn sorgfältig verwahren.
Gruss
Horst