15.04.2004, 14:54
Es ist eben nicht Deine, wenn Sie geklaut, unterschlagen oder sonst was ist. Im Ernstfall wird Dir das Auto wieder abgenommen.
Auch gutgläubig kann man kein Eigentum an geklauten Sachen erwerben, selbst wenn der KFZ-Brief vermuten läßt, dass man das Auto erworben hat.
Ein Mensch aus Süd Deutschland hat eine SL-Pagode von einem Bauernhof gekauft. Auch ohne Brief. Der Bauer sagte, dass Auto stehe da schon seit 10 Jahren in der Jauchegrube und der Eigentümer sagte ihm irgendwann mal, er möge das Wrack verschrotten.
Danach hat der neue "Eigentümer", der zu diesem Zeitpunkt nur der Besitzer war, sie für mehr als 60.000 Mark restauriert. Danach einen neuen Brief beantragt und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg.
Drei Jahre später kam der originale Besitzer und forderte das Auto zurück. Dann gab es natürlich die obligatorische Gerichtsverhandlung, und - der alte Eigentümer bekam RECHT.
Er erhielt den Wagen zurück und mußte nicht mal die Restaurationskosten bezahlen.
Soviel zu Eigentum.
Beste Grüße
Auch gutgläubig kann man kein Eigentum an geklauten Sachen erwerben, selbst wenn der KFZ-Brief vermuten läßt, dass man das Auto erworben hat.
Ein Mensch aus Süd Deutschland hat eine SL-Pagode von einem Bauernhof gekauft. Auch ohne Brief. Der Bauer sagte, dass Auto stehe da schon seit 10 Jahren in der Jauchegrube und der Eigentümer sagte ihm irgendwann mal, er möge das Wrack verschrotten.
Danach hat der neue "Eigentümer", der zu diesem Zeitpunkt nur der Besitzer war, sie für mehr als 60.000 Mark restauriert. Danach einen neuen Brief beantragt und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg.
Drei Jahre später kam der originale Besitzer und forderte das Auto zurück. Dann gab es natürlich die obligatorische Gerichtsverhandlung, und - der alte Eigentümer bekam RECHT.
Er erhielt den Wagen zurück und mußte nicht mal die Restaurationskosten bezahlen.
Soviel zu Eigentum.
Beste Grüße