15.04.2004, 15:01
Zitat:Danach einen neuen Brief beantragt und auch die
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg.
Drei Jahre später....
Wie will er das denn beweisen, soweit ich das weiß ist der, der den Brief hat auch
der Eigentümer.
Gruß
Sandro
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