15.04.2004, 15:03
Zitat:Original von Frank Dragun
Ein Mensch aus Süd Deutschland hat eine SL-Pagode von einem Bauernhof gekauft. Auch ohne Brief....
...
Drei Jahre später kam der originale Besitzer und forderte das Auto zurück. Dann gab es natürlich die obligatorische Gerichtsverhandlung, und - der alte Eigentümer bekam RECHT.
Er erhielt den Wagen zurück und mußte nicht mal die Restaurationskosten bezahlen.
Weil der käufer beim Bauern eben kein Besitzdokument (Fahrzeugbief) erhielt.
Ergo: Fahrzeugbrief = Besitzurkunde