15.04.2004, 23:30
Fahrzeuge die mit original schwarzen Kennzeichen (TÜV Abnahme) fahren,
in relativ original Zustand - also ab Werk - so schnell sind,
Oldtimer mit historischen Kennzeichen usw. sind von den strengeren
Gurtpflichten/Überrollbügeln usw. ausgenommen,
da ich den Wunsch der 'Original-Erhaltung' anerkenne.
Wenn nun aber einer kommt und behauptet seine Corvette wäre alles original,
er braucht keinen Bügel, legt aber 11,5 Sekunden auf die Quartermile, sorry,
dann darf ich Zweifel anmelden.
Wer das Fahrzeug mit finanziellem und technischen Aufwand so verändern kann,
sollte an dem Bügel nicht sparen müssen.
Aber Achtung: Es ist hier wie mit dem Helm: Sollte ich merken daß die
'Originalerhaltung' nur als Ausrede mißbraucht wird, werden die Regeln dann
auch für alle gelten.
Silke
in relativ original Zustand - also ab Werk - so schnell sind,
Oldtimer mit historischen Kennzeichen usw. sind von den strengeren
Gurtpflichten/Überrollbügeln usw. ausgenommen,
da ich den Wunsch der 'Original-Erhaltung' anerkenne.
Wenn nun aber einer kommt und behauptet seine Corvette wäre alles original,
er braucht keinen Bügel, legt aber 11,5 Sekunden auf die Quartermile, sorry,
dann darf ich Zweifel anmelden.
Wer das Fahrzeug mit finanziellem und technischen Aufwand so verändern kann,
sollte an dem Bügel nicht sparen müssen.
Aber Achtung: Es ist hier wie mit dem Helm: Sollte ich merken daß die
'Originalerhaltung' nur als Ausrede mißbraucht wird, werden die Regeln dann
auch für alle gelten.
Silke