04.04.2013, 08:25
@ Molle
Auf Nachfrage beim TÜV sind jetzt bei einer Ändrung die Felgen nach deutschem Recht zu belegen, d.h. mit Festigkeitsgutachten.
Die reifengröße 255/50 x 17 wurde bei der Erstabnahme in Deutschland ohne Gutachten eingetragen.
Siehst Du da noch eine Möglichkeit?
@fkh
ja, 17". Gibt ein wesentlich besseres Fahrverhalten.
Auf Nachfrage beim TÜV sind jetzt bei einer Ändrung die Felgen nach deutschem Recht zu belegen, d.h. mit Festigkeitsgutachten.
Die reifengröße 255/50 x 17 wurde bei der Erstabnahme in Deutschland ohne Gutachten eingetragen.
Siehst Du da noch eine Möglichkeit?
@fkh
ja, 17". Gibt ein wesentlich besseres Fahrverhalten.
Gruß
Lothar
Lothar