16.04.2013, 19:40
Wird der Schaden nicht durch Kollision mit dem Wild verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt "Rettungskosten" gefordert werden. Guck nochmal in mein langes Posting, das zweite Zitat bezieht sich auf die Rettungskosten.
Der ADAC ersetzt übrigens seinen Mitgliedern bei Tierkollissionsschäden bis zu 300 EUR, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird. Jedes bißchen hilft.
Gruß
Edgar
Der ADAC ersetzt übrigens seinen Mitgliedern bei Tierkollissionsschäden bis zu 300 EUR, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird. Jedes bißchen hilft.
Gruß
Edgar