06.06.2013, 14:08
Zitat:Original von Mr.Scooby
Wie auch immer...das Blaulicht ist auf jeden Fall billiger wie jede andere Art des "Bemerkbar machen"
Wenn ich das auch nicht so praktiziere.
Tb.-Nr.: 138100
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld: 20,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: ---
Bist du sicher, dass sich das auf den Otto-Normalfahrer bezieht? Ich würde eher davon ausgehen, dass man sich im Bereich des §132 StGB befindet und da kann es neben dem Vorsatz bei Verkehrsdelikten auch schnell mal zu einer empfindlichen Strafe kommen. Da würde ich doch sicherheitshalber erst einen Anwalt fragen, bevor ich das machen würde.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)