27.04.2004, 14:12
Tatsächlich, ist ja fast nicht zu glauben, für was wir alles eine
Regelung haben.
StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet
sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von
1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel
sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit
Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
Gruß
Sandro
Regelung haben.

StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet
sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von
1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel
sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit
Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
Gruß
Sandro
![[Bild: ycm.gif]](https://www.pcity.de/ycm.gif)
[IMG]/userfiles/Black Fighter/lichtbalken.gif[/IMG]