04.07.2013, 17:08
Zitat:Das Schreiben vom TÜV wäre doch mal eine Ansage. Da steht aber drauf: Stand 2002. Wenn man das dem Prüfer hinlegt, sehe ich schon das Argumentl: Das gilt heute nicht mehr. Gibt es das auch mit aktuellem Datum? Gruß JR
Das Problem ist, dass die Prüfer nur das weitergeben/genehmigen, was sie auch als Arbeitsanweisung bekommen haben - mal so einfach ausgedrückt.
Das Schreiben, welches ich gepostet habe ist die Überarbeitung der ersten Richtlinie, in welcher auch für Oldtimer eine Umrüstpflicht bestand. Lt. meinem Prüfer kennt evtl. diese Überarbeitung nicht jeder Prüfer, weil es nicht sehr oft vorkommt und er es nur wissen kann, wenn er es 2002 gelesen hat und sich bis heute gemerkt hat.
Seit diesem Schreiben gibt es keine Änderung mehr an diesem Genehmigungszustand und demzufolge auch kein neueres Dokument. Ausdrucken habe ich mir das erst letzte Woche lassen.
Mein Prüfer meinte, ich solle es mitführen, sollte man an jemanden geraten, der nicht auf dem neusten Stand ist. Die Kosten für eine Eintragung könne man sich demzufolge sparen, da 100%ig i.O. dass wir mit einem US-Oldtimer rot blinkend durch die Gegend fahren.
Cooler Prüfer
Gruß
KAI