05.07.2013, 15:19
Zitat:Original von sihui, zumal es noch nie eine endgültige und belastbare finale Lösung gegeben hat: denn der Begutachter/Prüfer entscheidet nun mal final, wie er mit dem jeweiligen Thema umgehen möchte ...
Es hat schon immer, und auch heute, eine verbindliche Vorschrift gegeben, diese ist nachzulesen in der FZV , bzw. den anhängenden Verfahrensvorschriften. Und diese hat sich auch beim Thema rote Blinker schon seit zig-Jahren nicht geändert.
Und an diese hat sich auch jeder Prüfer zu halten. "Final" entscheidet zudem auch nicht der Prüfer, sondern die Zulassungsstelle, denn diese erteilt ja schliesslich die Ausnahmegenehmigung. Der Prüfer gibt lediglich die Empfehlung das eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden sollte oder eben nicht.
Amüsant (oder besser traurig) ist lediglich das vielen Prüfern die Vorschriften nicht bekannt sind, bzw. das sich diese ihre eigene Welt basteln. Leider wird dies immer wieder gefördert von Leuten die persönliche aufgeschnappte Falschaussagen wie "Es gibt eine Umrüstungspflicht" oder gar "Rote Blinker werden nicht mehr eingetragen" als allgemeingültiges "Recht" publizieren