10.07.2013, 21:40
Leute, stellt doch mal die Füße ins kalte Wasser.
Ob der Knick muss oder nicht, ist erst mal zweitrangig, wenn es um die TÜV-Tauglichkeit der Veranstaltung geht. Da darf er meines Wissens nach gar nicht rein!
Wie jemand für sich privat sein Kennzeichen ans Auto nagelt, bleibt jedem natürlich selbst überlassen; wenn man ein Produkt gewerblich anbietet, ist eben die eine oder andere Vorschrift zu beachten.
Das gilt übrigens für alle Berufsbezeichnungen und Geschlechter!
Gruß
JR
Ob der Knick muss oder nicht, ist erst mal zweitrangig, wenn es um die TÜV-Tauglichkeit der Veranstaltung geht. Da darf er meines Wissens nach gar nicht rein!
Wie jemand für sich privat sein Kennzeichen ans Auto nagelt, bleibt jedem natürlich selbst überlassen; wenn man ein Produkt gewerblich anbietet, ist eben die eine oder andere Vorschrift zu beachten.
Das gilt übrigens für alle Berufsbezeichnungen und Geschlechter!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!