22.07.2013, 13:52
Zitat:Original von Goofy
Warum soll man bei einem Unfall, ohne Personenschaden, bei dem der Unfallgegner die Schuld im Beisein der Polizei zugegeben hat, gleich einen Anwalt einschalten?
Ich würde, wie bereits empfohlen, das Auto in eine gute Werkstatt (ACP wurde ja bereits empfohlen) schleppen lassen und ein Gutachten von einem, der Ahnung von "Plastikautos" hat, (Gelber Bengel wurde ja auch bereits empfohlen) erstellen lassen.
Wenn sich die gegnerische Versicherung zu viel Zeit lässt, oder dir das Gefühl gibt den Schaden nicht anständig begleichen zu wollen, kannst du immer nicht einen Anwalt deiner Wahl einschalten.
Gruß Thomas
Warum?
Beispiel 1:
Ein Typ hat 5 Wochen altes Wagen (BMW 1er) von meine Frau seitlich geknallt. Reparaturkosten + Wertverlust wären fast Hälfte von Neupreis von dem Wagen. Du kannst sich nicht vorstellen das Kampf mit Würtembergische Versicherung. Werkstatt hat Geld erst nach 13 Monaten gekriegt. Da war den Anwalt da viel in Einsatz.
Beispiel 2:
Kleiner Lurch der ärger auf unser Kind hat, habe auf Haube eine schöne Sonne mit Stein gemalt. Vater meinte erst er zahlt es nicht. Dann nach einige "Überreden" der meinte der lässt es bei seinem Freund neu lackieren.
Ja, 3400€ müsste er in ende Zahlen. Ohne Anwalt geht es nicht. Polizei hat 400€ abgeschätzt. LOL
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