23.09.2013, 14:32
Zitat:Original von Seapilot
Was mich mal interessieren würde, wenn ich das Fahrzeug aus dem EU-Ausland netto importiere, Umstzsteuer Identnr habe ich, und dann das Fahrzeug i D verkaufe, muss ich doch nur auf den in D erzielten Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen? Oder wird der Im Auslanf gezahlte Nettopreis als Grundlage genommen.
Beispiel. Ich kaufe ein Fahrzeug in DK für netto 20000 Euro. Stelle es mir dann auf den Hof und verkaufe es nach 3 Wochen für 16000 Euro. Auf welchen Betrag muss ich die Umsatzsteuer entrichten?
Knut
wie Mr. Green schreibt auf den VK, aber du musst auch Einfuhrumsatzsteuer zahlen die du dann als VSt von der MwSt. abziehen kannst.
In deinem Fall verkaufst du ja mit Verlust. Daher erhälst du noch bei deiner USt. Voranmeldung 760€ VSt. zurück. (Wenn zwischen Ankauf und Verkauf 2 USt.VA liegen)
VSt. über 20.000€ = 3.800€
MwSt. über 16.000€ = 3.040€