27.05.2004, 20:52
moin moin liebe Leutz!
Bin ganz frisch in diesem Forum. NOCH habe ich keine Corvette, was sich aber hoffentlich recht bald ändern wird.
Wenn es zum Kauf kommen sollte, werde ich mich vorher eh nochmal hier melden. Vielleicht findet sich dann der eine oder andere,der mir hilfreich unter die Arme greifen könnte...gegebenenfalls sogar bei der Besichtigung des ins Auge gefaßten Fahrzeuges hilft. 4 Augen sehen ja bekanntlich immer besser/mehr als 2.
So, nun zur eigentlichen Frage. Ich suche schon ne ganze Weile nach expliziten Antworten. Was ich hier sehen konnte, bezieht sich allerdings auf Fragen technischer Natur. Meine beziehen sich mehr darauf, wie ich das 07er Kz nutzen kann. Folgendes habe ich gefunden:
- Stempelplakette, keine Prüfplakette, rote Beschriftung, roter Rand
- Nummer beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch "06")
- Mindestalter des Kfz: 20 Jahre, Anerkennung als Oldtimer
für Oldtimer-Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten (für privat und
Oldtimer-Clubs), nicht zum allgemeinen Gebrauch
- Halter muß (für ganzjährige Nutzung des Schildes) ein polizeiliches Führungszeugnis und
einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister vorlegen
- mit Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge gültig
- Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen
Wenn diese Kz denn nun wirklich eine Alternative zum H-Kz sein soll, warum kann ich es dann nur für eine ganzjährige aber nicht alltägliche Nutzung bekommen? Was bringt es mir, wenn ich Steuer und Versicherung niedrig halten kann, wenn ich eh nur zu "besonderen" anlässen fahren darf? Oder habt ihr andere (vielleicht sogar eigene?) Erfahrungen damit? Irgendwie ist mir das alles zuviel Bürokratie...aber wir sind ja in D-Land. Also gebt dem Amtsschimmel ordentlich was zu fressen...gebt ihm mehr Papier!
Bin ganz frisch in diesem Forum. NOCH habe ich keine Corvette, was sich aber hoffentlich recht bald ändern wird.
Wenn es zum Kauf kommen sollte, werde ich mich vorher eh nochmal hier melden. Vielleicht findet sich dann der eine oder andere,der mir hilfreich unter die Arme greifen könnte...gegebenenfalls sogar bei der Besichtigung des ins Auge gefaßten Fahrzeuges hilft. 4 Augen sehen ja bekanntlich immer besser/mehr als 2.
So, nun zur eigentlichen Frage. Ich suche schon ne ganze Weile nach expliziten Antworten. Was ich hier sehen konnte, bezieht sich allerdings auf Fragen technischer Natur. Meine beziehen sich mehr darauf, wie ich das 07er Kz nutzen kann. Folgendes habe ich gefunden:
- Stempelplakette, keine Prüfplakette, rote Beschriftung, roter Rand
- Nummer beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch "06")
- Mindestalter des Kfz: 20 Jahre, Anerkennung als Oldtimer
für Oldtimer-Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten (für privat und
Oldtimer-Clubs), nicht zum allgemeinen Gebrauch
- Halter muß (für ganzjährige Nutzung des Schildes) ein polizeiliches Führungszeugnis und
einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister vorlegen
- mit Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge gültig
- Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen
Wenn diese Kz denn nun wirklich eine Alternative zum H-Kz sein soll, warum kann ich es dann nur für eine ganzjährige aber nicht alltägliche Nutzung bekommen? Was bringt es mir, wenn ich Steuer und Versicherung niedrig halten kann, wenn ich eh nur zu "besonderen" anlässen fahren darf? Oder habt ihr andere (vielleicht sogar eigene?) Erfahrungen damit? Irgendwie ist mir das alles zuviel Bürokratie...aber wir sind ja in D-Land. Also gebt dem Amtsschimmel ordentlich was zu fressen...gebt ihm mehr Papier!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. ;-)