13.01.2014, 16:56
Normalerweise erstellt der TÜV eine Vorlage, die das SVA im Allgemeinen übernimmt. Wenn im Brief steht: "Ausnahmegenehmigung erforderlich" sollte das SVA (wenn sie das Auto zulassen) diese Ausnahmegenehmigung erteilen. Dann steht in Feld 22 "Ausnahme erteilt durch RP... am ...
Steht das nicht da, hat das Amt gepennt. Erst mit Einführung des EG-Doc wird ein extra Blatt für die Ausnahmen erstellt. Das gilt seit 2010. Aber auch dann wird das Blatt vom SVA eingezogen.
Hast du zufällig noch den alten Brief, in dem der TÜV-Mensch den Text selbst reingetippt hat? (kann nur sein, wenn das Auto vor 2005 in Dtl. zugelassen wurde)
Alex
Steht das nicht da, hat das Amt gepennt. Erst mit Einführung des EG-Doc wird ein extra Blatt für die Ausnahmen erstellt. Das gilt seit 2010. Aber auch dann wird das Blatt vom SVA eingezogen.
Hast du zufällig noch den alten Brief, in dem der TÜV-Mensch den Text selbst reingetippt hat? (kann nur sein, wenn das Auto vor 2005 in Dtl. zugelassen wurde)
Alex