24.03.2014, 19:21
Zitat:Original von ratprof
edit: Die ECE-R48 ist nur die Grundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und die muss in den Papieren vermerkt sein. Wenn die fehlt, dann wird dir der Hinweis auf die ECE allein auch nicht weiter helfen, du brauchst die Eintragung der Ausnahemgenehmigung. Trotzdem sehr seltsam alles.
Mein smart Roadster Coupe, Baujahr 2003, hat auch keine LWR, in den Papieren ist keine Ausnahmegenehmigung eingetragen.