24.03.2014, 19:53
Ich bin da immer noch gänzlich anderer Meinung!
Die fehlende LWR ist bei der Vette kein Ausnahmetatbestand, weil das Auto gemäß der Vorgaben überhaupt keine LWR benötigt!
Eine Ausnahmegenehmigung braucht man nur für Dinge, die eigentlich am Auto verbaut sein müssten, aber bei diesem Auto nicht dran sind.
Auch nochmal: Es gibt ja auch keine Ausnahmegenehmigung für die fehlenden Sicherheitsgurte für die hinteren Sitze!
Was nicht da sein muss, kann auch keine Ausnahmegenehmigung erfordern.
Wenn eine LWR notwendig wäre, hätten C5 und C6 nie eine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen.
Gruß
JR
Die fehlende LWR ist bei der Vette kein Ausnahmetatbestand, weil das Auto gemäß der Vorgaben überhaupt keine LWR benötigt!
Eine Ausnahmegenehmigung braucht man nur für Dinge, die eigentlich am Auto verbaut sein müssten, aber bei diesem Auto nicht dran sind.
Auch nochmal: Es gibt ja auch keine Ausnahmegenehmigung für die fehlenden Sicherheitsgurte für die hinteren Sitze!
Was nicht da sein muss, kann auch keine Ausnahmegenehmigung erfordern.
Wenn eine LWR notwendig wäre, hätten C5 und C6 nie eine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!