24.03.2014, 23:47
Zitat:Original von ratprof
Dein Vergleich hinkt, es gibt ja auch keine Sitze.
Scheinwerfer haben die Autos aber alle und die Vorgabe ist ab 1990 LWR bei Zulassung ohne ABE.
Und nur weil C5 und C6 eine ABE haben, wird damit die C4 nicht automatisch rückwirkend von einer Ausnahmegenehmigungspflicht befreit.
Aber wie auch immer es ist eine elende Korinthenkackerei die zum Kotzen ist.
Ab zum Anwalt und sofort fundiert mit dem Äußersten drohen und wenn nötig dann auch durchziehen. Der TÜV ist schließlich dafür verantwortlich, dass du jahrelang unwissend ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst. Evtl. Versicherungsbeiträge der entsprechenden Jahre zurückfordern, sollen die doch Regress beim TÜV nehmen usw. Bin jur. kein Fachmann, aber da lässt sich mit ein bisschen juristischer Kreativität mit Sicherheit das ein und andere Fass aufmachen.
Lernen durch Schmerz und Konsequenzen, die einzige Sprache die diese kadavergehorsamen Paragraphenreiter verstehen.
Wegen so einer Sache gleich einen Anwalt zu bemühen, der sich im Verwaltungsrecht auskennt wäre mir am Anfang zu aufwendig, sprich teuer.
Wenn man so ein Problem "umgehen" kann ist einem mehr gedient, ich weiss das aus Erfahrung.
Gruß
Reinhard