09.04.2014, 23:01
Zitat:Original von FabseN
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Und hier das Hauptproblem... der gute Fiskus .Der Transport kann soweit wie möglich von den Behörden entfernt gehalten werden. Ich rede hier nicht vom Schmugel, aber vielleicht hat man Verwandtschaft in Amerika die sich eine C7 kaufen (und anmelden) um anschließend zu dir zu Besuch zu kommen. Schade für sie dass sie dir das Auto dann verkaufen wollen. Da fällt dann immernoch was feines ab für den Fiskus, aber eben nicht der Betrag den du als kaufender Deutscher für ein Importfahrzeug zahlst. Ähnliches macht ein Bekannter von mir (Autohändler), aber eben nicht mit Neuwägen und nicht aus den Staaten.
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Hi FabseN,
weißt du warum dein Bekannter dieses "Sparmodell" nicht mit Neuwagen macht?
Das hat nämlich einen guten Grund, denn den Fiskus interessiert es null, was du an den Bekannten zahlst, sofern das Auto folgende Merkmale aufweist:
"Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt [...]"
{Edit möchte noch anmerken, dass dann wie beim Zoll so üblich der tatsächliche Wert, in diesem Fall dann wieder der Listenpreis, zugrunde gelegt wird.}
Bei Gebrauchtfahrzeugen ist das somit sicherlich ein "Sparmodell", bei Neufahrzeugen kann man sich damit aber ordentlich die Finger verbrennen.
Beste Grüße
Holger
"The wise mans life is based around fuck you."
:kreuz:
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