23.04.2014, 20:13
Zitat:Original von MolleNein, ist er nicht. In aller Kürze:
Ihr wisst schon das mit diesen Umbauten der Versicherungsschutz weg ist,oder???
Haftpflichtschäden werden natürlich auch bei einem Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die StVZO an die Geschädigten gezahlt. Falls ein ursächlicher Zusammenhang des Verstoßes mit dem Unfall nachgewiesen werden kann, kann die Versicherung im schlimmsten Fall eine Rückzahlung verlangen. Zum Glück sind derartige Regresszahlungen in Deutschland auf 5000 € begrenzt.
Mehr Geld kann man natürlich bei Vollkaskoschäden verlieren. Aber das auch wieder nur dann, wenn die Versicherung einen ursächlichen Zusammenhang nachweisen kann.
Gruß, Robert
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
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