08.05.2014, 19:36
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch anzunehmen ist völliger Blödsinn beim Knicken des Schildes.
Auch §10 (7) FZV verbietet das nicht.
Völlig ok, so wie Dieter und Ingo es machen.
Gruß
Edgar
Auch §10 (7) FZV verbietet das nicht.
Völlig ok, so wie Dieter und Ingo es machen.
Gruß
Edgar