08.05.2014, 20:27
Auch, wenn ich hier nur mit "Meinung" aber nicht mit "Wissen" aufwarten kann... Ich denke, grundsätzlich ist erst mal alles "verboten" was nicht grundsätzlich erlaubt ist... also möglicherweise auch das Knicken von Nummernschildern. Aber ich würde mal vermuten, daß es dabei grundsätzlich erst mal um eine möglicherweise eingeschränkte Ablesbarkeit geht!?!
Ansonsten könnte man bei "Verletzungsgefahr" durch überstehende Kennzeichenecken oder eingeschränkte Bodenfreiheit bzw. unterschrittene Mindest-Montagehöhe vielleicht Anspruch auf ein kleines Kennzeichen geltend machen!?! (ja, nicht wirklich ganz ernst gemeint!!!)
Gruß...
René
P. S.: Ich finde beide möglichen Positionen (oben oder unten an der Frontverkleidung - aber ohne den "Halteklotz") nicht schlecht!
Ansonsten könnte man bei "Verletzungsgefahr" durch überstehende Kennzeichenecken oder eingeschränkte Bodenfreiheit bzw. unterschrittene Mindest-Montagehöhe vielleicht Anspruch auf ein kleines Kennzeichen geltend machen!?! (ja, nicht wirklich ganz ernst gemeint!!!)
Gruß...
René
P. S.: Ich finde beide möglichen Positionen (oben oder unten an der Frontverkleidung - aber ohne den "Halteklotz") nicht schlecht!