02.09.2014, 22:07
Zitat:Original von Tom-Ulm
Einer in der Werkstatt bemerkte noch das ev die roten Blinker ein Problem sein könnten und dafür die Rückfahrscheinwerfer herhalten könnten... und dann ein externer Rückfahrscheinnwerfer ran müsste... ?
Wenn du den Wagen selbst vorführst: bis Bj. 70 sind rote Blinker erlaubt, danach nicht mehr. Ab Bj. 87 benötigst du einen Rückfahrscheinwerfer, davor nicht. Guckst du hier.
Wenn du die Abnahme in einer Fachwerkstatt machen lässt sind die Chancen größer, auch noch für eine 75er rote Blinker zugelassen zu bekommen.
Bei meiner 78er blinkt es gelb (und wenn ich will und keiner guckt, per verstecktem Schalter auch rot ....)
Gruß, Sigi