12.07.2004, 16:33
Das paßt schon mit kleinen Modifikationen.
Und es bleibt eine 80er, weil in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern auch) die Fahrgestellnummer zur Bestimmung des Baujahres zu berücksichtigen ist. Und die ist im Fall Corvette auf den Rahmen bezogen und nicht auf die Karosserie.
Es kann sein, dass Du Probleme mit der Zulassung bekommen kannst. Für die Neuzulassung sind immer die Bestimmungen des Erstzulassungsjahres relevant. Zum Beispiel kann es sein, dass 1980 andere Unfallverhütungsvorschriften bestanden haben als 1968. Dann kann es mit den vorderen Chromstoßstangen Bedenken geben.
Dieses Beispiel ist frei erfunden und soll nur als Gedankengang verstanden werden. Vor dem Umbau würde ich mit dem TÜVler des Vertrauens sprechen. Wenn der die Umbaumaßnahmen begleitet, wird er Dir später auch ein Gutachten zur Zulassung schreiben.
Grüße
Und es bleibt eine 80er, weil in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern auch) die Fahrgestellnummer zur Bestimmung des Baujahres zu berücksichtigen ist. Und die ist im Fall Corvette auf den Rahmen bezogen und nicht auf die Karosserie.
Es kann sein, dass Du Probleme mit der Zulassung bekommen kannst. Für die Neuzulassung sind immer die Bestimmungen des Erstzulassungsjahres relevant. Zum Beispiel kann es sein, dass 1980 andere Unfallverhütungsvorschriften bestanden haben als 1968. Dann kann es mit den vorderen Chromstoßstangen Bedenken geben.
Dieses Beispiel ist frei erfunden und soll nur als Gedankengang verstanden werden. Vor dem Umbau würde ich mit dem TÜVler des Vertrauens sprechen. Wenn der die Umbaumaßnahmen begleitet, wird er Dir später auch ein Gutachten zur Zulassung schreiben.
Grüße