20.01.2015, 10:57
Ein Oldtimer mit einen 07er Kennzeichen ist nicht zum Straßenverkehr zugelassen, darf aber dennoch bei bestimmten Fahrten im Straßenverkehr genutzt werden
Hält man sich nicht an diese Nutzungsbeschränkung, führt man ein nicht zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug, was natürlich sanktioniert wird.
Im Falle des Grenzübertritts mit einem 07er Kennzeichen gibt es bilateraler Abkommen für 07er-Kennzeichen mit Österreich und Italien, in der Schweiz und den Niederlanden sind sie geduldet.
Grundsätzlich müssten eigentlich alle Nachbarstaaten aufgrund des Wiener Abkommens vom 08. November 1968
https://www.admin.ch/opc/de/classified-c...index.html
dieses Kennzeichen anerkennen.
In Frankreich, Belgien und Tschechien gibt es aberdennoch regelmäßig Stress.
Gruß
Edgar
Zitat:§ 17 FZV Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Hält man sich nicht an diese Nutzungsbeschränkung, führt man ein nicht zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug, was natürlich sanktioniert wird.
Im Falle des Grenzübertritts mit einem 07er Kennzeichen gibt es bilateraler Abkommen für 07er-Kennzeichen mit Österreich und Italien, in der Schweiz und den Niederlanden sind sie geduldet.
Grundsätzlich müssten eigentlich alle Nachbarstaaten aufgrund des Wiener Abkommens vom 08. November 1968
https://www.admin.ch/opc/de/classified-c...index.html
dieses Kennzeichen anerkennen.
In Frankreich, Belgien und Tschechien gibt es aberdennoch regelmäßig Stress.
Gruß
Edgar