03.04.2015, 09:37
Zitat:Original von Molle
Die Leistungssteigerung würde ich in dem Fall vernachlässigen,wichtiger ist das verändern des Abgasverhalten. Da kommt der Staat mit Kfz Steuer ins Spiel. Gruß Molle
Kann man aber leider nicht. Schon das Ausschalten der Fahrerassistenzsysteme kann bei einem schweren Unfall im Nachhinein als fahrlässig bis grob fahrlässig eingestuft werden. (z.B: Fahranfänger im PS-Monster bei Regen und ausgeschalteten Fahrhilfen!). Das kann natürlich Rückwirkungen auf die gewährten Versicherungsleistungen haben. Kommt es zu einem schweren Unfall mit Personenschaden oder gar Todesfolge, so werden die Autos fast immer von Sachverständigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht. Werden dabei nicht eingetragene Änderungen festgestellt (Fächerkrümmer und geänderte Auspuffanlagen sind dabei immer verräterische Indizien !), hat der Fahrzeugbesitzer erstmal den schwarzen Peter in der Hand. Bei der Ermittlung der Unfallursache wird sich dann auch jeder Hersteller per Sachverständigen darauf berufen können, dass mit den vorgefundenen Änderungen das ESP nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten konnte, da die ausgetauschten Momentebotschaften nicht mehr gestimmt haben.
Dies ist in der Tat ein echtes Problem bei größeren Leistungssteigerungen, wie beispielsweise einer nachträglichen Aufladung. Hier kann im worst case ein falsch berechneter ESP Eingriff einen unvermittelt in die Botanik werfen.
Also kann das Ganze sowohl für den Fahrzeughalter als auch für den Tuner sehr unangenehm werden.
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !