01.05.2015, 15:27
Ah ok...kann mich nicht mehr ganz erinnert, wie es bei meiner C6 war.
Tja...dann muss also geprüft weden, wie man das alles legal über die Bühne bekommen kann. Ich blebe da auf jeden Fall dran!
Edit: Es könnte sein, dass das alles mit den Standardscheinwerfern funktioniert. Näheres werde ich aber noch in Erfahrung bringen müssen. Allerdings wird wohl eine Einzelabnahme der Beleuchtung nötig sein.
Fahrwerk in 3 oder 4 selber vorprogrammierten Höhen (VA unf HA) speichern und damit zum Tüv fahren. Dem Prüfer jede Einstellung vorführen und der prüft, ob der Lichtkegel innerhalb der Richtwerte ist. Wenn das bei allen Einstellungen der Fall sein sollte, dann wird eingetragen, dass man das Auto dann nur mit diesen 3 oder 4Einstellungen fahren darf. Ich gehe davon aus, dass die Lichtwerte innerhalb der Norm liegen. Ich will ja schließlich nicht verrückte Konstellationen fahren, wie z.B. hinten ganz tief und vorne ganz hoch.
Spruchreif ist das aber noch nicht, dazu werde ich mich noch offiziell informieren.
Tja...dann muss also geprüft weden, wie man das alles legal über die Bühne bekommen kann. Ich blebe da auf jeden Fall dran!
Edit: Es könnte sein, dass das alles mit den Standardscheinwerfern funktioniert. Näheres werde ich aber noch in Erfahrung bringen müssen. Allerdings wird wohl eine Einzelabnahme der Beleuchtung nötig sein.
Fahrwerk in 3 oder 4 selber vorprogrammierten Höhen (VA unf HA) speichern und damit zum Tüv fahren. Dem Prüfer jede Einstellung vorführen und der prüft, ob der Lichtkegel innerhalb der Richtwerte ist. Wenn das bei allen Einstellungen der Fall sein sollte, dann wird eingetragen, dass man das Auto dann nur mit diesen 3 oder 4Einstellungen fahren darf. Ich gehe davon aus, dass die Lichtwerte innerhalb der Norm liegen. Ich will ja schließlich nicht verrückte Konstellationen fahren, wie z.B. hinten ganz tief und vorne ganz hoch.
Spruchreif ist das aber noch nicht, dazu werde ich mich noch offiziell informieren.
Viele Grüße, Tobi