19.05.2015, 11:50
Hallo,
in den AGB von Mobile.de gilt für Verkäufer:
"Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insb. Datum der Erstzulassung und Kilometerstand), die Rechtsverhältnisse...." zu machen.
Und weiter heißt es:"...Offenbarungspflicht für bekannte reparierte Vorschäden nicht unerheblichen Umfanges."
Die gleichen Aussagen stehen so in den ebay-AGB.
Ich denke, damit ist alles klar.
Grüße
Axel
in den AGB von Mobile.de gilt für Verkäufer:
"Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insb. Datum der Erstzulassung und Kilometerstand), die Rechtsverhältnisse...." zu machen.
Und weiter heißt es:"...Offenbarungspflicht für bekannte reparierte Vorschäden nicht unerheblichen Umfanges."
Die gleichen Aussagen stehen so in den ebay-AGB.
Ich denke, damit ist alles klar.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer