18.06.2015, 00:14
Zitat:Original von zuendler
Jaja, lass mal jemand mit ner durchgerissenen Hardyscheibe einen Unfall bauen.
Was gar nicht so unwahrscheinlich ist, die zerfleddern ja gerne und diese Zapfen hätten bei mir nix gerettet.
Wer ist denn dann der Schuldige? Auch der Halter, weil er das Auto nicht in Stand gehalten hat?
Nein, dann heisst es wohl einfach Pech gehabt, kann passieren.
Und ernsthafterweise: das Kreuzgelenk von Borgeson ist ein mords Trümmer, bei einem Fiat würde man das an der Antriebswelle einbauen. Bevor das Teil an der Lenkung kaputt geht, bricht alles andere ab.
Ander sieht es wohl aus wenn du da ein offensichtlich zu schwaches Teil irgendwie reingepfuscht hast und das geht dann kaputt. Ahja, bei dem Thema, was ist denn mit diesen billigen Traggelenken die gerne brechen? Ist genauso gefährlich, die wären aber zulässig?
Eigentlich müsste man auf so ein Gequassel gar nicht Antworten.
Wenn man bei einem Thema überhaupt keinen Plan hat, weder technisch noch rechtlich, dann sollte man sich auch einfach mal zurückhalten mit dem Posten und Tipps geben.
(Die Anzahl seiner Posts kann man auch bei Themen vermehren, welche keine sicherheitsrelevanten Inhalte haben...)
Wenn man Teile einbaut, welche keine passende ABE haben, kein Gutachten, bzw. welche ein Hersteller in dieser Kombination nicht angeboten hat, dann hätte man in der Regel schon ein Problem bei einer normalen Verkehrskontrolle, wenn der Polizist es denn entdecken würde, sicher aber beim TÜV, wenn der Prüfer es bemerkt (Bevor wieder http://www.wunschdenken.de kommt: Polizeilicher KFZ-Sachverständiger im Haushalt vorhanden).
Wenn es zu einem Unfall kommt, und ich vermute mal, dass bei einem Crash der Vorderwagen einer C2 ganz schön mitgenommen sein wird, dann hat man bei nicht ordnungsgemäßen Lenkungsbauteilen immer ein Problem. Ein gerichtlicher Gutachter wird den Verbau feststellen und ggf. einen Zusammenhang mit einem Unfall sehen. Ob einer dann zig tausend Euro für eigene Gutachten zum Nachweis, dass die Komponenten nicht Schuld waren, aufbringen kann und ob sich dieser Gutachter mit Hilfe des eigenen Anwalts durchsetzen kann, sei mal dahin gestellt.
Und ja, wenn man ein originales Bauteil verbaut hat und dieses versagt und dem Halter keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann (TÜV überzogen), dann wird man in der Regel nicht belangt.
Und bezgl. Sichbeurteilung "Mordstrümmer": Respekt, wenn man solch eine Erfahrung hat, durch Hingucken die auftretenden (dynamischen) Belastungen in Einklang mit Dimensionierung, Werkstoffauswahl, Korrosionsverhalten, Eigenfrequenz, Verschraubungssicherheit, usw. bringen.
Das ist jetzt zwar bewusst ein bisschen überzogen aber groß und schwer heißt selten automatisch dauerhaltbar. Es gibt einen Unterschied zwischen Gewaltbruch bei einmaliger Überlast und Dauerbruch wg. Schwingbelastung, am besten noch durch eine Resonanz verursacht. Und eine Hardyscheibe dämpft dann auch Drehschwingungen... Welches sich natürlich in weniger Direktheit beim Anlenken auswirkt. (Bei http://www.wunschdenken.com: Zugrif auf freigebenden Fahwerkskonstrukteur im Haushalt vorhanden)
VG
Dirk
Schnucke