03.08.2004, 21:20
@Struppi
GEBEN tut's viele, und die behalten auch ihre Gültigkeit. Es weden nur keine mehr ERTEILT. D.h. Kopien von älteren Scheinen helfen Dir nichts.
@Midnight-Cruiser
Ist so nicht ganz richtig. Nur Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung haben, müssen in allen EU-Ländern zugelassen werden. Fahrzeuge, die im Ausland nach dortigem nationalem Recht zugelassen wurden, müssen hier nicht zugelassen werden (Sonst würde man auf unseren Strassen viel mehr fahrbare Doppelbetten und Badewannen aus England und Saunas mit Rädern aus Finnland sehen).
Nach der derzeitigen Rechtslage wird man bei Fahrzeugen, für die noch keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, kaum um eine Umrüstung herumkommen.
wenig Hoffnung verbreitende Grüße
Zitat:Mir wurde mitgeteilt, das es generell keine Ausnahmegenemigung mehr für Fahrzeuge ab Baujahr/Erstzulassung 1973 gibt!!
GEBEN tut's viele, und die behalten auch ihre Gültigkeit. Es weden nur keine mehr ERTEILT. D.h. Kopien von älteren Scheinen helfen Dir nichts.
@Midnight-Cruiser
Zitat:- wenn sie bisher im EU-Ausland zugelassen war, hilft vielleicht als Argumentationshilfe ein Hinweis auf EU-Recht, nach dem PKW, die eine EU-Zulassung hatten, bei uns ohne Umrüstung zugelassen werden müssen.
Ist so nicht ganz richtig. Nur Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung haben, müssen in allen EU-Ländern zugelassen werden. Fahrzeuge, die im Ausland nach dortigem nationalem Recht zugelassen wurden, müssen hier nicht zugelassen werden (Sonst würde man auf unseren Strassen viel mehr fahrbare Doppelbetten und Badewannen aus England und Saunas mit Rädern aus Finnland sehen).
Nach der derzeitigen Rechtslage wird man bei Fahrzeugen, für die noch keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, kaum um eine Umrüstung herumkommen.
wenig Hoffnung verbreitende Grüße