04.08.2004, 00:08
Die Behörde hat die widerstreitenden Aspekte -Originalität hier und Verkehrssicherheit da - gegeneinander abzuwägen. Grundsätzlich gilt da: Wenn eine Umrüstung auf den geltenden Standard (= gelbe Blinker) mit vertretbarem Aufwand möglich ist und das historische Erscheinungsbild nicht zu sehr (Ermessensfrage) leidet, muß umgerüstet werden. Die Originalität ist (leider) kein Persilschein für alles nicht normgerechte.
Gruß
Tripower
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Tripower