04.08.2004, 00:15
Zitat:Original von Eckaat
Vielleicht bin ich ja auch auf dem völlig falschen Pferd, aber Du versuchst doch ein H-Kennzeichen zu bekommen, oder?
Wieso muß da etwas umgerüstet werden, wenn das Auto doch original sein soll?
etwas verwirrte Grüße
Ecki
Ecki: H-Kennzeichen = TÜV = § 21 © = StVZO = gelbe Blinker.
Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.70 (irgendwo, aber auch nachweisbar) für den Strassenverkehr zugelassen war.
Bei meiner Canibalistischen kann ich bei 07er Nummer auch mit roten Blinker fahren, müsste diese aber später (ab 30 Jahre Fahrzeugalter) für das H-Kennzeichen umrüsten auf gelbe Blinker (Mist).
Nach DEUVET/FIVA darf/muss von der Originalität abgewichen werden, wenn es die StVZO vorschreibt (Beleuchtung bei dauernder Wiederverwendung im öffendlichen Strassenverkehr) oder es Verschleissteile wie Reifen, Zündkerzen usw. betrift.
Also ist bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen warscheinlich schon einiges nicht mehr ORIGINAL!!!
Selbst bei 07er Kennzeichen sind oft die Reifen und Zündkerzen nicht mehr Original!
Ein Fahrzeug, welches 30 Jahre stand und dann auf einmal fahren soll, wird normalerweise eine Macke nach der anderen bekommen.
Und darum wird der Begriff ORIGINAL sehr gedehnt (mit Erlaubnis des DEUVET und der FIVA nach recht strengen Regeln).
Originale Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI