04.08.2004, 11:49
Guten Morgen,
ich bezweifele, dass die Kopien der KFZ-Scheine dem Hubsi helfen werden. Es geht ja doch nicht darum, das die roten Blinker eingetragen werden, sondern um die Ausnahmegenehmigung. Und diese wird (hier zumindest) vom Regierungspräsidenten erteilt.
Die versandten Kopien werden wohl nur als Argumentationshilfe reichen, um diese genehmigung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch wird sich sicher nicht ableiten lassen.
Wie wäre es mit folgender Idee: Der Hubsi meldet sich mit Zweitwohnsitz woanders an, wo es nicht so streng gehandhabt wird, läßt den Wagen dort registrieren und nach einigen Monaten wird das Auto dann wieder auf den Erstwohnsitz umgeschrieben.
Das nur als letzte Möglichkeit.
Grüße
ich bezweifele, dass die Kopien der KFZ-Scheine dem Hubsi helfen werden. Es geht ja doch nicht darum, das die roten Blinker eingetragen werden, sondern um die Ausnahmegenehmigung. Und diese wird (hier zumindest) vom Regierungspräsidenten erteilt.
Die versandten Kopien werden wohl nur als Argumentationshilfe reichen, um diese genehmigung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch wird sich sicher nicht ableiten lassen.
Wie wäre es mit folgender Idee: Der Hubsi meldet sich mit Zweitwohnsitz woanders an, wo es nicht so streng gehandhabt wird, läßt den Wagen dort registrieren und nach einigen Monaten wird das Auto dann wieder auf den Erstwohnsitz umgeschrieben.
Das nur als letzte Möglichkeit.
Grüße