01.08.2015, 02:36
Wieso sollten die seitlichen, gelben Positionslampen bei Fahrzeugen unter 6m Längen nicht erlaubt sein?
Sie sind lediglich nicht Pflicht für Fahrzeuge kürzer als 6m, über 6m Fahrzeuglänge sind sie dann vorgeschrieben, so wie ich die StVZO unter §51 verstehe.
Bei der offiziellen Euro-Ausführung der C4 sind die m.W. doch vorn sogar serienmäßig, dort wo die US-Version die Cornering Lights hat.
Und ich glaube bei den späteren Generationen von C5-C7 sind die gelben Sidemarker vorn und hinten auch in Deutschland verbaut.
Der von 1995-2004 gebaute Volvo V40 hatte auch seitliche Markierungsleuchten auf dem deutschen Markt.
So wie ich das verstanden habe, sind die seitlichen Positionslampen (oder eben auch Seitenmarkierungsleuchten genannt) in Deuschland bei PKW unter 6m Länge nicht Pflicht, aber erlaubt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (gelbe Farbe, bestimmte Einbauhöhe etc.).
Viele Grüße,
Jörg
Sie sind lediglich nicht Pflicht für Fahrzeuge kürzer als 6m, über 6m Fahrzeuglänge sind sie dann vorgeschrieben, so wie ich die StVZO unter §51 verstehe.
Bei der offiziellen Euro-Ausführung der C4 sind die m.W. doch vorn sogar serienmäßig, dort wo die US-Version die Cornering Lights hat.
Und ich glaube bei den späteren Generationen von C5-C7 sind die gelben Sidemarker vorn und hinten auch in Deutschland verbaut.
Der von 1995-2004 gebaute Volvo V40 hatte auch seitliche Markierungsleuchten auf dem deutschen Markt.
So wie ich das verstanden habe, sind die seitlichen Positionslampen (oder eben auch Seitenmarkierungsleuchten genannt) in Deuschland bei PKW unter 6m Länge nicht Pflicht, aber erlaubt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (gelbe Farbe, bestimmte Einbauhöhe etc.).
Viele Grüße,
Jörg