18.08.2015, 13:30
Hallo Jürgen,
also weiße Blinker vorn wird der Prüfer nicht fordern, da liegt bestimmt ein Missverständnis vor.
Vermutlich ist das Standlicht noch wie in der US-Version mit über die orange 2-Faden 21/5W Glühbirne im vorderen Blinker geschaltet und leuchtet deshalb orange .
Damit das Standlicht vorn StVZO-konform leuchtet, müsste es weiß sein, da es aber in der US-Schaltung über die gleiche orange Glühbirne wie der Blinker betrieben wird, funtioniert das nicht so ohne weiteres.
Tauscht man die Blinkerbirne gegen eine weiße 2-Faden Birne aus, blinkt wiederum der Blinker nicht mehr StVZO-konform orange.
Soll das Standlicht im Blinker verbleiben, müsste man also eine separate Fassung samt eigener Glühbirne in das Blinkergehäuse basteln. Dann kann der Blinker mit oranger Birne blinken und das Standlicht mit eigener Birne weiß leuchten...vermutlich ist es das, was der Prüfer mit "weißen Blinkern" meint.
Üblich ist jedoch, das Standlicht mittels eines H4-Scheinwerfereinsatzes mit intergrierter Standlichtfassung in den Hauptscheinwerfer zu legen. Diese H4-Scheinwerfereinsätze gibt es fertig zu kaufen (Hella, Valeo etc.), kosten pro Stück ca. 30 bis 50 €.
Man muss halt die Verdrahtung für das Standlicht mit in die Klappscheinwerfer legen und die Schaltung der Klappscheinwerfer anpassen, damit sie schon bei Schalterstellung "Standlicht" aufklappen.
Die roten Sidemarker kann man ja einfach abkleben, das reicht meistens für die HU aus.
Für die Einzelabnahme in Deutschland im Jahr 1990 hätte die StVZO-konforme Umrüstung der C4 damals so aussehen müssen und heute gelten für die Fahrzeugbeleuchtung eigentlich noch die gleichen Regeln.
vorn:
- Hauptscheinwerfer mit H4 Einsatz statt US Sealed Beam
- Standlicht wurde meistens in den Hauptscheinwerfer integriert (wie oben beschrieben)
- weiße "Cornering-lights" seitlich vorn stillgelegt und ggf. abgeklebt oder zu seitlichen Blinkern mit orangenen Birnen und anderer Schaltung umfunktioniert.
- orange Sidemarker vorn ggf. gedulded
- Blinker vorn orange, Standlichtfunktion im Blinker durch Abtrennen des Kabels stillgelegt
hinten:
-Rote Blinker und deren alternierende Schaltung hinten durch Ausnahmegenehmigung geregelt oder Umbau auf orange Streuscheiben bzw. separate orange Blinker
- passive rote Reflektoren unter den Rückleuchten
- ab 1991 wurde zusätzlich eine rote Nebelschlussleuchte Pflicht
- seitliche rote Sidemarker hinten stillgelegt und ggf. abgeklebt/entfernt
- seitliche weiße Parkleuchtenhinten stillgelegt und ggf. abgeklebt/entfernt
Gerade bei der Akzeptanz der Sidemarker gab und gibt es möglicherweise strengere und weniger strenge Auslegungen, oft reichte es einfach, die Teile stillzulegen, möglicherweise gab es sogar Ausnahmegenehmigungen für den Weiterbetrieb (kenne persönlich aber kein Beispiel).
Ausbau, abkleben oder gar zuspachteln kam, soweit mir bekannt, eher selten vor.
Die restliche Beleuchtung muss aber zwingend dem oben genannten Zustand entsprechen.
Wurden Abweichungen die letzten Jahre nicht bei der HU bemängelt, war das "Glück" (eigentlich schlampige Arbeit vom Prüfer), macht die Beleuchtung aber in Deutschland nicht legaler und man fährt ggf. unwissentliche ohne gültige Betriebserlaubnis rum.
Viele Besitzer rüsten wieder auf US-Beleuchtung zurück, häufig wird dann auch bei der HU in auf US-Cars spezialisierten Firmen ein Auge zugedrückt.
Eine gültige HU-Plakette schützt dann trotzdem nicht davor, dass einem bei der nächten Polizeikontrolle das Fahrzeug direkt vor Ort wegen erheblicher Beleuchtungsmängel stillgelegt wird.
Wie über die Schuldfrage und den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles mit nicht StVZO-konformer Beleuchtung entschieden wird, ist dann nochmal ein weiteres Thema...
Viele Grüße,
Jörg
also weiße Blinker vorn wird der Prüfer nicht fordern, da liegt bestimmt ein Missverständnis vor.
Vermutlich ist das Standlicht noch wie in der US-Version mit über die orange 2-Faden 21/5W Glühbirne im vorderen Blinker geschaltet und leuchtet deshalb orange .
Damit das Standlicht vorn StVZO-konform leuchtet, müsste es weiß sein, da es aber in der US-Schaltung über die gleiche orange Glühbirne wie der Blinker betrieben wird, funtioniert das nicht so ohne weiteres.
Tauscht man die Blinkerbirne gegen eine weiße 2-Faden Birne aus, blinkt wiederum der Blinker nicht mehr StVZO-konform orange.
Soll das Standlicht im Blinker verbleiben, müsste man also eine separate Fassung samt eigener Glühbirne in das Blinkergehäuse basteln. Dann kann der Blinker mit oranger Birne blinken und das Standlicht mit eigener Birne weiß leuchten...vermutlich ist es das, was der Prüfer mit "weißen Blinkern" meint.
Üblich ist jedoch, das Standlicht mittels eines H4-Scheinwerfereinsatzes mit intergrierter Standlichtfassung in den Hauptscheinwerfer zu legen. Diese H4-Scheinwerfereinsätze gibt es fertig zu kaufen (Hella, Valeo etc.), kosten pro Stück ca. 30 bis 50 €.
Man muss halt die Verdrahtung für das Standlicht mit in die Klappscheinwerfer legen und die Schaltung der Klappscheinwerfer anpassen, damit sie schon bei Schalterstellung "Standlicht" aufklappen.
Die roten Sidemarker kann man ja einfach abkleben, das reicht meistens für die HU aus.
Für die Einzelabnahme in Deutschland im Jahr 1990 hätte die StVZO-konforme Umrüstung der C4 damals so aussehen müssen und heute gelten für die Fahrzeugbeleuchtung eigentlich noch die gleichen Regeln.
vorn:
- Hauptscheinwerfer mit H4 Einsatz statt US Sealed Beam
- Standlicht wurde meistens in den Hauptscheinwerfer integriert (wie oben beschrieben)
- weiße "Cornering-lights" seitlich vorn stillgelegt und ggf. abgeklebt oder zu seitlichen Blinkern mit orangenen Birnen und anderer Schaltung umfunktioniert.
- orange Sidemarker vorn ggf. gedulded
- Blinker vorn orange, Standlichtfunktion im Blinker durch Abtrennen des Kabels stillgelegt
hinten:
-Rote Blinker und deren alternierende Schaltung hinten durch Ausnahmegenehmigung geregelt oder Umbau auf orange Streuscheiben bzw. separate orange Blinker
- passive rote Reflektoren unter den Rückleuchten
- ab 1991 wurde zusätzlich eine rote Nebelschlussleuchte Pflicht
- seitliche rote Sidemarker hinten stillgelegt und ggf. abgeklebt/entfernt
- seitliche weiße Parkleuchtenhinten stillgelegt und ggf. abgeklebt/entfernt
Gerade bei der Akzeptanz der Sidemarker gab und gibt es möglicherweise strengere und weniger strenge Auslegungen, oft reichte es einfach, die Teile stillzulegen, möglicherweise gab es sogar Ausnahmegenehmigungen für den Weiterbetrieb (kenne persönlich aber kein Beispiel).
Ausbau, abkleben oder gar zuspachteln kam, soweit mir bekannt, eher selten vor.
Die restliche Beleuchtung muss aber zwingend dem oben genannten Zustand entsprechen.
Wurden Abweichungen die letzten Jahre nicht bei der HU bemängelt, war das "Glück" (eigentlich schlampige Arbeit vom Prüfer), macht die Beleuchtung aber in Deutschland nicht legaler und man fährt ggf. unwissentliche ohne gültige Betriebserlaubnis rum.
Viele Besitzer rüsten wieder auf US-Beleuchtung zurück, häufig wird dann auch bei der HU in auf US-Cars spezialisierten Firmen ein Auge zugedrückt.
Eine gültige HU-Plakette schützt dann trotzdem nicht davor, dass einem bei der nächten Polizeikontrolle das Fahrzeug direkt vor Ort wegen erheblicher Beleuchtungsmängel stillgelegt wird.
Wie über die Schuldfrage und den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles mit nicht StVZO-konformer Beleuchtung entschieden wird, ist dann nochmal ein weiteres Thema...
Viele Grüße,
Jörg