10.08.2004, 19:03
So easy ist das auch nicht mit der Nachberechnung....man kann nämlich davon ausgehen, dass ältere Ausnahmegenehmigungen Bestandsschutz haben....das gilt auch für die Gebühr.
Bei Finanzamtsdingen sind die Bescheide ja bis zu 3 Jahre noch veränder- bzw nachbesserbar.
Bedeutet für mich...schon wieder angeschissen worden, Andreas. Ich würde das mal mit schriftlicher Eingabe mit der Kopie aus einem anderen Bundesland mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung versuchen.
Bei Finanzamtsdingen sind die Bescheide ja bis zu 3 Jahre noch veränder- bzw nachbesserbar.
Bedeutet für mich...schon wieder angeschissen worden, Andreas. Ich würde das mal mit schriftlicher Eingabe mit der Kopie aus einem anderen Bundesland mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung versuchen.