01.10.2015, 16:29
Zitat:Original von Seapilot
Interessant das GM eine ungenaue Messung (Tacho) als Grundlage für eine zugesagte Eigenschaft verwendet. Müsste dann nicht in den Prospekten darauf hingewiesen werden?? So in dem Stil :" Höchstgeschwindigkeit 3xx km/h gem., Tacho der bis zu xx km/h Abweichung haben darf."
Ist die angegebene V-max. eine zugesicherte Eigenschaft?? Das sind doch in meinen Augen Taschenspielertricks.
Knut
Knut, öffentliche Äußerungen des Herstellers in der Werbung in Bezug auf einen Durchschnittsverbrauch oder die Höchstgeschwindigkeit sind natürlich grundsätzlich geeignet, die Beschaffenheit des Fahrzeugs näher zu beschreiben, § 434 Abs 1 S. 2 Nr. 2, S. 3 BGB. Die Vorschrift ist vor diesem Hintergrund ja gerade 2002 geändert worden.
Es müßte aber eine erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 3 BGB vorliegen, die die Gerichte frühestens ab 5% ansehen, meistens jedoch mit dem BGH erst ab 10% Abweichung.
Gruß
Edgar.